Sie möchten eine Reha in der Klinik Teutoburger Wald machen?
Wichtig ist...
... dass Sie rehafähig sind. Das bedeutet Sie müssen in der Lage sein, selbstständig zu den Anwendungen und Therapien zu gehen und Sie müssen sich selbstständig anziehen und waschen können. Es wird unterschieden zwischen:
Ihr Wunsch- und Wahlrecht
Drucken Sie das Formular Wunsch- und Wahlrecht aus und kreuzen Sie Ihre Prioritäten an. Anschließend legen Sie das unterschriebene Formular Ihrem Reha-Antrag bei.
Online-Reha-Antragstellung
Mo - Do von 13:30 - 15:30 Uhr können Sie sich auch unter Tel. 05424 - 62 2241 bei uns melden und wir unterstützen Sie bei der Antragstellung.
AHB
Schritt für Schritt
Nach einem Krankenhausaufenthalt kann der Patient im Rahmen einer Anschlussheilbehandlung (AHB) in unsere Klinik kommen. Eine AHB erfolgt ausschließlich im direkten Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt bzw. spätestens zwei Wochen nach der Entlassung. Sie setzt einen dringenden, kurzfristigen Start in die Reha voraus, etwa nach einem medizinischen Notfall wie einem Herzinfarkt oder Schlaganfall oder nach bestimmten Operationen. Den hierfür erforderlichen Antrag stellt der Arzt oder Sozialarbeiter im Krankenhaus. Das weitere Verfahren ist analog zum Heilverfahren.
Heilverfahren
Schritt für Schritt
Bei Heilverfahren (HV) stellen der Patient und der Haus- bzw. Facharzt einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung (z.B. Braunschweig-Hannover), wenn Ihr Gesundheitszustand eine Reha medizinisch erfordert – also auch losgelöst von einem medizinischen Notfall oder einer Operation. Das gilt für Menschen jeden Alters, z.B mit chronischen Erkrankungen wie Diabetes und Asthma, einer Herzschwäche sowie für Menschen mit Übergewicht, Atemwegsproblemen uvm. Je nach Erkrankung kann das Heilverfahren das Ziel verfolgen, Ihren Gesundheitszustand zu verbessern, ein Fortschreiten des Krankheitsprozesses aufzuhalten oder bereits eingetretene Funktionsstörungen weitestgehend zu reduzieren oder wiederherzustellen. Der Impuls, eine Reha als Heilverfahren zu machen, kann von Ihrem Arzt kommen; Sie können dies aber auch selbst anregen und sich von Ihrem Arzt dazu beraten lassen.
Ambulante Reha
Aufgrund des Coronavirus können aktuell leider keine ambulaten Rehabilitationsmaßnahmen stattfinden.
Selbstzahler
Selbstzahler können sowohl zum Heilverfahren als auch zur Anschlussheilbehandlung aufgenommen werden. Die Klinik Teutoburger Wald hat einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V und ist beihilfeberechtigt. Für weitere Informationen steht Ihnen unser Team der Patientenverwaltung unter Tel. 05424 62-2265 zur Verfügung; Telefax: 05424 62-2244.
