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Hausordnung

Für ein angenehmes, gemeinsames Miteinander und im Interesse aller, bitten wir unsere Patienten, Besucher, Gäste, etc sich an folgende Hausordnung zu halten.

Vielen Dank!

Für weitere Informationen lesen Sie gerne unsere Informationen von A-Z

Der Konsum von Alkohol kann den Heilungsprozess empfindlich stören, sowie die nötigen und wichtigen Untersuchungen negativ beeinflussen. Wir bitten darum, auf Alkohol ganz zu verzichten. In der Klinik und auf dem gesamten Klinikgelände ist der Konsum von Alkohol verboten. Das Rauchen ist ausschließlich im Raucherpavillon gestattet. Nur in der Cafeteria ist der Konsum von leichtprozentigen alkoholischen Getränken in geringen Mengen erlaubt. Das Mitbringen von Alkohol in die Klinik ist verboten. Ein Verstoß kann zu einer vorzeitigen Entlassung führen.

Wir bitten Sie, keine Gegenstände über die Balkonbrüstung zu hängen. Bitte beachten Sie außerdem, dass das Lagern von Lebensmittel und Getränken auf dem Balkon und dem außen liegenden Fensterbrett nicht gestattet ist.

Wir informieren Sie zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren Rechten über die Broschüre Datenschutz – Ihre Daten und Ihre Rechte, die in der Patientenbibliothek ausliegt, oder im Internet unter: www.deutsche-rentenversicherung.de/Datenschutzinformationen.

Das Mitbringen und Benutzen von eigenen hitzeentwickelnden Elektrogeräten (z. B. Wasserkocher, Kaffeemaschine, Bügeleisen) ist nicht gestattet. Die Inbetriebnahme notwendiger mit-gebrachter elektrischer Geräte, Ladegeräte inkl. Akkus (z.B. CPAP, BIPAP, Pariboy, NIV, Handy, Laptop, Rasierapparat, Fön) geschieht auf eigene Verantwortung. Bitte achten Sie darauf, nur die vom Hersteller zugelassenen Ladekabel zu verwenden. Die Klinik haftet nicht für evtl. Schäden aus einer Fehlfunktion der Geräte. Offensichtlich defekte Geräte sind nicht zu benutzen. Sollten Sie technische Mängel an Geräten der Klinik feststellen, melden Sie diese bitte an der Rezeption.

Soweit von ärztlicher Seite keine Bedenken bestehen, stellen wir Ihnen gegen Abgabe Ihres Therapieheftes und einer kleinen Leihgebühr ein Fahrrad zur Verfügung. Bitte geben Sie den Fahrradschlüssel täglich an der Rezeption ab. Lassen Sie der Umwelt zuliebe Ihr Auto stehen und radeln Sie mal wieder. Der Verleih von Fahrrädern an Patienten ist nur möglich, wenn der zuständige Arzt einen entsprechenden Vermerk in Ihr Therapiebuch eingetragen und unterschrieben hat. Bitte sprechen Sie Ihren Arzt diesbezüglich an. Außerdem besteht eine Gewichtsbeschränkung von 150 kg auf den Fahrrädern. Ich bin darüber informiert, dass ich auf eigene Verantwortung fahre und die Klinik keine Haftung übernimmt.

Aus Brandschutzgründen ist offenes Licht (brennende Kerzen, Teelichter, Duftöllampen usw.) im Patientenzimmer sowie in der gesamten Klinik verboten. Bitte beachten Sie die in Ihrem Zimmer ausliegenden Hinweise und die Brandschutzverordnung.

Außerhalb der Therapien, im Interesse einer angenehmen Atmosphäre, bitten wir Sie, in gepflegter Kleidung aufzutreten

Wir erwarten, dass Sie Patienten anderen Geschlechts, anderer Religion oder Weltanschauung und aus anderen Kulturkreisen respektvoll behandeln.

Wir bitten Sie, in der Zeit von 12:00 – 14:00 Uhr eine Mittagsruhe einzuhalten. Die Klinik wird sonntags bis freitags um 23:00 Uhr und samstags um 23:30 Uhr geschlossen. Bitte halten Sie, auch im Interesse Ihrer Mitpatienten, die Nachtruhe von 23:00 – 6:15 Uhr ein. Zu Ihrer Sicherheit sind während der Nachtruhe die Ausgangstüren geschlossen. Wir bitten Sie, während der Ruhezeiten laute Unterhaltungen und gegenseitige Besuche zu unterlassen. Bitte stellen Sie ihr Fern-sehen auf Zimmerlautstärke ein.

Für Patienten ist das Parken auf den ausgewiesenen Parkplätzen an der Klinikzufahrt und auf der kleinen Parkfläche im Park (Immo-von-Hattingberg-Weg) erlaubt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Parken auf dem Mitarbeiterparkplatz nicht erlaubt ist. Des Weiteren ist das Abstellen von Wohnmobilen und Wohnwagen o.ä. auf dem Gelände der Klinik nicht gestattet.

Das Rauchen und der Genuss von Alkohol können den Heilungsprozess empfindlich stören, sowie die nötigen und wichtigen Untersuchungen negativ beeinflussen. Wir bitten darum, auf Rauchen und Alkohol ganz zu verzichten. Aus Brandschutzgründen und aus Rücksicht auf Ihre Mitpatienten ist das Rauchen in der Klinik und auf dem gesamten Klinikgelände – mit Ausnahme des Raucherpavillons im Bereich des Mitarbeiterparkplatzes – strengstens untersagt. (Dies gilt auch für E-Zigaretten.) Auch ist das Rauchen im Zimmer und im Bad untersagt. In diesen Bereichen sind ebenfalls Rauchmelder angebracht. Die Kosten für den Einsatz der Feuerwehr, durch einen mutwillig erzeugten Fehlalarm, werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. Außerdem ist das Betreten des Raucherpavillons mit einem Sauerstoffgerät aus Brandschutzgründen untersagt.

In der Klinik und auf dem Klinikgelände besteht ein absolutes Waffenverbot. Dazu zählen z.B. Schusswaffen jeglicher Art, feststehende Messer, Elektroschocker, Schlaginstrumente und ähnliches.

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